Affiliate-Partnervereinbarung von SundS ITS
Stand: April 2025
Diese Affiliate-Partnervereinbarung ("Vereinbarung") regelt die Teilnahme am Affiliate-Programm von SundS ITS ("Programm"). Mit der Anmeldung zum Programm akzeptieren Sie die nachfolgenden Bedingungen in ihrer jeweils aktuellen Fassung.
Diese Vereinbarung ergänzt die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von SundS ITS und geht diesen im Falle spezifischer Regelungen für das Affiliate-Programm vor. Für alle nicht speziell geregelten Sachverhalte gelten ergänzend die jeweils aktuellen AGB von SundS ITS.
1. Vertragsgegenstand
Ziel des Programms ist es, durch die Einbindung von speziell gekennzeichneten Links auf Webseiten von Partnern ("Affiliate-Partner") qualifizierte Verkäufe auf der Website von SundS ITS zu generieren. Der Affiliate erhält für vermittelte, erfolgreiche Verkäufe eine Provision gemäß den Regelungen dieser Vereinbarung.
2. Teilnahmevoraussetzungen
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich volljährige, geschäftsfähige natürliche Personen oder juristische Personen mit Sitz in der EU oder dem EWR.Die Teilnahme ist ausschließlich Gewerbetreibenden vorbehalten, die SundS ITS eine ordnungsgemäße Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer stellen können.
Die Anmeldung erfolgt über das bereitgestellte Online-Formular. Dabei sind vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen.
Jeder Partner darf nur ein Affiliate-Konto führen.
Automatisierte Anmeldungen (z. B. durch Bots) sind untersagt.
3. Pflichten des Affiliate-Partners
Der Affiliate verpflichtet sich insbesondere:Ausschließlich legale und redliche Methoden der Werbung zu verwenden.
Keine irreführenden Aussagen oder unlauteren Werbemethoden gemäß UWG zu nutzen.
Keine Marken oder geschützten Begriffe von SundS ITS ohne ausdrückliche Genehmigung zu verwenden.
Die geltenden Datenschutzvorgaben (insbesondere DSGVO und TTDSG) einzuhalten.
In seinen Datenschutzhinweisen auf den Einsatz von Affiliate-Links und ggf. Tracking-Technologien transparent hinzuweisen.
Eine datenschutzkonforme Einwilligung (z. B. über ein Consent Management Tool) bei Verwendung von Cookies oder vergleichbaren Technologien einzuholen.
Eine DSGVO-konforme Datenschutzerklärung auf seiner Website bereitzustellen, die über die Funktionsweise und Zwecke der eingesetzten Tracking-Technologien informiert.
Es ist untersagt, eigene Bestellungen oder solche durch nahe Angehörige über Affiliate-Links auszulösen (sog. „Selbstbuchung“). Ein Verstoß stellt einen erheblichen Missbrauch dar und berechtigt SundS ITS zur fristlosen Kündigung sowie zur Rückforderung gezahlter Provisionen.
Der Affiliate ist nicht berechtigt, im Namen von SundS ITS aufzutreten, rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben, Verträge abzuschließen oder sonstige rechtliche Verpflichtungen für SundS ITS einzugehen. Er handelt stets auf eigene Rechnung und Verantwortung.
4. Werbemittel und Links
Nach Freischaltung erhält der Affiliate individuelle Affiliate-Links mit Tracking-Code („Spezial-Links“).Nur über diese Links vermittelte Verkäufe gelten als provisionsberechtigt.
Die Gestaltung und Verwendung der bereitgestellten Banner, Logos und Texte hat gemäß den Designvorgaben von SundS ITS zu erfolgen.
Änderungen an diesen Materialien bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung.
Der Affiliate trägt die Verantwortung dafür, dass etwaige Tracking-Technologien (z. B. durch Platzierung von Cookies) auf seiner Website rechtskonform eingesetzt werden.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Provisionen werden nur für bestätigte Käufe über Spezial-Links innerhalb einer Session gezahlt. Abweichungen hiervon sind nur nach ausdrücklicher, gesonderter schriftlicher Vereinbarung möglich.Die Höhe der Provision richtet sich nach der jeweils gültigen und im Affiliate-Bereich hinterlegten Provisionstabelle.
Provisionen werden ausschließlich für tatsächlich durchgeführte und bestätigte Käufe gezahlt. Bei Rückabwicklung (z. B. Widerruf, Rückgabe), Stornierungen oder Zahlungsausfällen entfällt der Provisionsanspruch. Bereits ausgezahlte Provisionen können in diesen Fällen zurückgefordert oder mit zukünftigen Gutschriften verrechnet werden.
Eine Auszahlung erfolgt auf Anfrage, frühestens ab einem Guthaben von 100 €. Nicht ausgeschöpfte Beträge werden in den Folgemonat übernommen.
Provisionen werden ausschließlich gegen ordnungsgemäße Rechnungsstellung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer durch den Affiliate-Partner ausgezahlt.
Bei Rückabwicklung oder Betrugsverdacht behält sich SundS ITS das Recht vor, Provisionen zu stornieren.
6. Pflichten von SundS ITS
Bereitstellung eines funktionierenden Trackingsystems.Monatliche Abrechnung und Auszahlung von Provisionen bei Erreichen der Auszahlungsgrenze.
Information über Änderungen am Programm oder den Bedingungen.
7. Vertragslaufzeit und Kündigung
Diese Vereinbarung beginnt mit der schriftlichen Bestätigung durch SundS ITS.Sofern sie nicht von einer der Parteien mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende der Laufzeit schriftlich gekündigt wird, verlängert sie sich jeweils stillschweigend um ein weiteres Jahr.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei Verstößen gegen diese Vereinbarung (z. B. Missbrauch, Täuschung, Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften) vor. In diesen Fällen ist SundS ITS berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und etwaige offene Provisionen einzubehalten.
8. Haftung und Freistellung
SundS ITS haftet nicht für technische Störungen, Datenverlust oder Trackingfehler.Der Affiliate stellt SundS ITS von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer rechtswidrigen Nutzung der Werbemittel oder Verletzung dieser Vereinbarung resultieren.
9. Vertraulichkeit
Alle Informationen, die im Rahmen des Programms bereitgestellt werden, sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.10. Änderungen der Vereinbarung
SundS ITS behält sich das Recht vor, diese Vereinbarung jederzeit zu ändern. Über wesentliche Änderungen werden die Affiliate-Partner mindestens zwei Wochen im Voraus per E-Mail informiert. Erfolgt innerhalb dieser Frist kein Widerspruch, gelten die Änderungen als akzeptiert. Bei Widerspruch endet die Teilnahme am Partnerprogramm automatisch zum Inkrafttreten der neuen Bedingungen.11. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von SundS ITS.
Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform, soweit nicht abweichend geregelt.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
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