1. AUFTRAGSERTEILUNG

1.1 Mit der Auftragserteilung an uns, unabhängig in welcher Form diese erfolgt, erkennt der Käufer die AGB für die Dauer der gesamten Geschäftsbeziehung an und bestätigt als Unternehmer (§ 14 GBG) zu handeln.
1.2 Abweichende Vorschriften oder Bedingungen des Bestellers oder Abreden sind für uns nur dann verbindlich, wenn wir diese ausdrücklich schriftlich anerkennen.
1.3 Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen. Angebote, die auf Nachfrage erstellt werden, sind im Bereich von Dienstleistungen freibleibend.
1.4 An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z. B. Zeichnungen, Kalkulationen, Testlizenzen usw., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung zugänglich gemacht werden. Soweit kein Auftrag zustande kommt, sind diese Unterlagen an uns unverzüglich zurückzusenden, oder entsprechend nachweislich zu vernichten.

2. PREISE und ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

2.1 Es gelten unsere aktuellen Preise. Skontoabzug oder Rabatte sind nur mit gesonderter Vereinbarung gestattet.
2.2 Sollten bis zur Ausführung des Auftrags Kostenerhöhungen wirksam werden, behalten wir uns vor, die Preise entsprechend anzupassen. Maßgeblich für die Preisanpassung ist das jeweilige Lieferdatum. Der Käufer wird hiervon in Kenntnis gesetzt, wobei Preissteigerungen von bis zu 10 % die Wirksamkeit des Vertrages nicht berühren. Darüber hinaus gehende Preissteigerungen berechtigen den Käufer zum Rücktritt vom Vertrag.
2.3 Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, sind wir berechtigt ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben.
2.4 Nach der Übermittlung einer Abnahme-Bereitschaft bei Projektarbeit muss die Abnahme vom Kunden innerhalb der nächsten 14 Tage ermöglicht werden. Sollte dies nicht geschehen wird der Restbetrag des Projektes entsprechend fällig.

3. LIEFERUNG und RÜCKTRITTSVORBEHALT

3.1 Die Lieferzeiten und Versandkosten entnehmen Sie bitte der Seite Zahlung & Versand.
3.2 Zusendungen von Ware ist nur nach Vorankündigung und Bestätigung durch uns durchzuführen. Die Annahme unbekannter Sendungen kann verweigert werden.
3.3 Verbindliche Lieferfristen können nur vereinbart werden für Waren, die ab Lager verfügbar sind. Für alle Waren, die erst beschafft werden müssen (Deckungsgeschäft), gilt generell eine Vertragsbindung von 6 Monaten ab Auftragsbestätigung. Ein Rücktrittsvorbehalt vom Vertrag liegt vor, falls es innerhalb von 6 Monaten nicht zur Anlieferung der bestellten Ware gekommen ist und auch eine dann zu vereinbarende Nachfrist von maximal 3 weiteren Monaten nicht zum Erfolg führte. Dieser Rücktrittsvorbehalt gilt nur für den Fall, dass der Verkäufer ein konkretes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat und vom Vertragspartner nicht beliefert wurde.

4. AUSWAHLEN und LEIHSTELLUNGEN

4.1 Bei Teststellungen und Leihwaren gilt die gesamte Ware als käuflich fest vom Empfänger übernommen, wenn wir Sie nicht bis zum vereinbarten Tag im Originalzustand zurückerhalten.
4.2 Bei Auswahlsendungen und Leihgütern geht alle Gefahr, auch die des unverschuldeten Untergangs, auf den Empfänger über. Der Kunde ist verpflichtet für vollen Versicherungsschutz der Ware zu sorgen, und tritt hiermit an uns seine Ansprüche gegen die Versicherung unwiderruflich ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an.

5. BEANSTANDUNGEN

5.1 Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Eingang am Bestimmungsort auf Mängel zu untersuchen. Offensichtliche Beanstandungen sind uns unverzüglich, bei versteckten Mängeln spätestens innerhalb einer Woche, nach Wareneingang schriftlich anzuzeigen.
5.2 Entsprechende abweichende Meldefristen der Transportunternehmen bei Transportschäden sind strikt einzuhalten.
5.3 Im Falle von Mängeln kann der Käufer nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung oder, sofern diese mehrfach fehlschlagen, nach seiner Wahl, Wandlung oder Stornierung verlangen.
5.4 Wir haften nicht für Schäden der Waren, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Behandlung, übermäßige Beanspruchung, unsachgemäße Änderung oder Nachbesserung durch den Käufer oder Dritte entstehen. Ferner haften wir nicht für nur unerhebliche Wert oder Tauglichkeitsminderungen der Ware.

6. ZAHLUNG und EIGENTUMSVORBEHALT

6.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung herrührender Forderungen unser Eigentum. Ferner erkennt der Käufer einen verlängerten Eigentumsvorbehalt unsererseits bei Weiterveräußerung und/oder Weiterverarbeitung der gelieferten Ware durch ihn vor der vollständigen Bezahlung aller Forderungen an.
6.2 Vor einer vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsbeziehung herrührenden Forderungen darf der Käufer gelieferte Ware, nicht weiter verarbeiten, nicht an Dritte verpfänden, noch zur Sicherung übereignen.
6.3 Die Forderungen des Käufers aus einer Weiterveräußerung der Ware werden bereits jetzt an uns abgetreten. Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, die gelieferte Ware zurückzunehmen und zu diesem Zwecke die Geschäftsräume des Verkäufers zu betreten.

7. SCHUTZRECHTE

7.1 Unsere Entwürfe, Muster, Modelle, Schriftzüge und Logos, sowie alle schriftlichen Veröffentlichungen gelten als geistiges Eigentum, und dürfen vom Käufer, auch wenn hierfür keine besonderen Schutzrechte bestehen, weder nachgeahmt, noch in anderer Weise zur Nachbildung oder Vervielfältigung verwendet werden. Ausnahmen hierfür bedürfen der schriftlichen Form.
7.2 Wir behalten uns vor bei jedem Projekt an entsprechend dezenter Stelle einen kurzen Hinweis auf uns und einen Backlink zu integrieren.

8. LIZENZEN

8.1. Es gilt unsere Lizenzvereinbarung (EULA). Falls die Software nicht von uns hergestellt wurde, gilt die Lizenzvereinbarung des entsprechenden Herstellers.

8.1.1. Vorbemerkung

Diese Lizenzbedingungen gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit der Nutzung der Software werden unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und diese Lizenzbestimmungen anerkannt.
Die Software ist urheberrechtlich geschützt. Soweit der Lizenzgeber nicht selbst die Schutzrechte an der Software oder Teilen davon besitzt, so besitzt er die Rechte, die die Weitergabe und Nutzung durch Dritte erlauben. Die Software wird nicht verkauft, sondern lizenziert. Der Lizenznehmer erhält mit dem Erwerb der Software nur Eigentum an dem körperlichen Datenträger, der Verpackung und dem Handbuch sowie sonstigem zugehörigen schriftlichem Material.
Mit Vertragsschluss über die Lieferung/den Download von Software (unabhängig vom Speichermedium) wird dem Kunden das nicht übertragbare und nicht ausschließliche Nutzungsrecht an der vertragsgegenständlichen Software eingeräumt, das auf die nachfolgend beschriebene Nutzung beschränkt ist. Alle dort nicht ausdrücklich aufgeführten Nutzungsrechte verbleiben bei Schönes & Seltenes IT Services als Inhaber aller Urheber- und Schutzrechte.

8.1.2. Umfang der Nutzungsrechte

8.1.2.1 Diese Lizenz erlaubt Ihnen die Benutzung einer Kopie der Software auf einem Einzelcomputer unter der Voraussetzung, dass die Software zu jeder Zeit nur auf einem einzigen Computer verwendet wird. Die Benutzung der Software bedeutet, dass die Software entweder in einem temporären Speicher (z. B. RAM) eines Computers oder auf einem permanenten Speicher (z. B. Festplatte, CD-ROM) geladen ist. Wenn Sie Mehrfachlizenzen für die Software erworben haben, dürfen Sie immer nur höchstens so viele Kopien in Benutzung haben, wie Lizenzen von Ihnen erworben wurden.
8.1.2.2 Der Lizenznehmer ist berechtigt, von der Software Kopien, insbesondere Sicherungskopien anzufertigen, soweit dies dem üblichen Gebrauch entspricht.
8.1.2.3 Sofern der Lizenznehmer ein Lizenzpaket vom Lizenzgeber erworben hat, ist er berechtigt, Kopien gemäß der Anzahl der erworbenen Lizenzen selbst herzustellen und entsprechend den Regelungen dieses Lizenzvertrages zu nutzen.

8.1.3. Beschränkung der Lizenz

8.1.3.1 Zur Software gehörendes Schriftmaterial ist urheberrechtlich geschützt. Es darf weder vervielfältigt noch verbreitet werden.
8.1.3.2 Das Recht zur Benutzung der Software kann nur mit schriftlicher Einwilligung des Lizenzgebers und unter den Bedingungen dieses Vertrages auf Dritte übertragen werden.
8.1.3.3 Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Einwilligung des Lizenzgebers die Software oder zugehöriges schriftliches Material an Dritte zu übergeben oder sonst wie zugänglich zu machen.
8.1.3.4 Die Benutzung der Software auf mehreren Computern trotz fehlender Mehrplatzlizenz wird zivil- und strafrechtlich verfolgt.
8.1.3.5 Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die Software zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu deassemblieren.
8.1.3.6 Die Software wird als einzelnes Produkt lizenziert. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die Komponenten der Software zu trennen, um sie an mehr als einem Computer zu benutzen.
8.1.3.7 Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, das Softwareprodukt zu vermieten oder zu verleasen.

8.1.4. Vertragsverletzung und Kündigung

8.1.4.1 Der Lizenzgeber ist berechtigt, den Lizenzvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, sofern der Lizenznehmer gegen eine Vorschrift dieses Vertrages verstößt.
8.1.4.2 Der Lizenzgeber wird den Lizenznehmer für alle Schäden haftbar machen, die aufgrund einer Verletzung dieses Vertrages durch den Lizenznehmer eintreten.

8.1.5. Änderungen und Aktualisierungen

8.1.5.1 Der Lizenzgeber ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Aktualisierungen der Software (Updates) zu erstellen.
8.1.5.2 Der Lizenzgeber kann für derartige Aktualisierungen eine Aktualisierungsgebühr verlangen.
8.1.5.3 Der Lizenzgeber ist nicht verpflichtet, Aktualisierungen der Software an solche Lizenznehmer auszuliefern, die eine oder mehrere vorhergehende Aktualisierungen zurückgesandt oder Aktualisierungsgebühr nicht bezahlt haben.

8.1.6. Gewährleistung und Haftung

8.1.6.1 Der Lizenzgeber gewährleistet für einen Zeitraum von zwölf Monaten ab dem Zeitpunkt der Übergabe, dass die Software hinsichtlich ihrer Funktionsweise im Wesentlichen der Programmbeschreibung im begleitenden Schriftmaterial entspricht. Ist der Lizenznehmer ein
Verbraucher im Sinn des Bürgerlichen Gesetzbuches, so beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre.
8.1.6.2 Der Lizenzgeber weist darauf hin, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Computersoftware vollständig fehlerfrei herzustellen.
8.1.6.3 Tritt ein Mangel auf, so sind in einer schriftlichen Mängelrüge der Mangel und seine Erscheinungsform so genau zu beschreiben, dass eine Überprüfung des Mangels (z. B. Vorlage der Fehlermeldungen) machbar ist und der Ausschluss eines Bedienungsfehlers (z. B. Angabe der Arbeitsschritte) möglich ist und der Lizenznehmer SundS ITS die für die Mangelbeseitigung erforderliche Zeit und Gelegenheit gewährt.
8.1.6.4 Erweist sich die Mängelrüge als berechtigt, setzt der Lizenznehmer der Firma eine angemessene Frist zur Nacherfüllung. Der Lizenznehmer teilt dem Lizenzgeber mit, welche Art der Nacherfüllung – Verbesserung der gelieferten oder Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache – er wünscht. Der Lizenzgeber ist jedoch berechtigt, die gewählte Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten für ihn durchgeführt werden kann und wenn die andere Art der Nacherfüllung keine erhebliche Nachteile für den Lizenznehmer mit sich bringen würde. Der Lizenzgeber kann außerdem die Nacherfüllung insgesamt verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten für Ihn durchführbar ist.
8.1.6.5 Zur Durchführung der Nacherfüllung stehen dem Lizenzgeber für denselben oder in direktem Zusammenhang stehenden Mangel zwei Versuche innerhalb der vom Lizenznehmer gesetzten Software-Lizenzbestimmungen SundS ITS Frist zu. Nach dem zweiten fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch kann der Lizenznehmer vom Vertrag zurücktreten oder die Lizenzgebühr mindern. Das Rücktritts- bzw. Minderungsrecht kann bereits nach dem ersten erfolglosen Nacherfüllungsversuch ausgeübt werden, wenn ein zweiter Versuch innerhalb der gesetzten Frist dem Lizenznehmer nicht zuzumuten ist. Wenn die Nacherfüllung unter den oben ausgeführten Voraussetzungen verweigert wurde, steht dem Lizenznehmer das Minderungs- bzw. Rücktrittsrecht sofort zu. Der Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen.
8.1.6.6 Hat der Anwender die Firma wegen Gewährleistung in Anspruch genommen, und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel die Firma nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so hat der Anwender, sofern er die Inanspruchnahme der Firma grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat, allen der Firma entstandenen Aufwand zu ersetzen.
8.1.6.7 Eine Gewährleistung dafür, dass die Software für die Zwecke des Anwenders geeignet ist und mit beim Anwender vorhandener Software oder Hardware zusammenarbeitet, ist ausgeschlossen.
8.1.6.8 Die Lieferung von Handbüchern und Dokumentationen über das mit der Software ausgelieferte Schriftmaterial / Programmbeschreibung und die in die Software implementierte Benutzerführung und / oder Online-Hilfe hinaus, oder eine Einweisung, wird nur dann geschuldet, wenn dies ausdrücklich schriftlich zwischen den Parteien vereinbart worden ist. Im Fall einer solchen ausdrücklichen Vereinbarung sind Anforderungen hinsichtlich Inhalt, Sprache und Umfang eines ausdrücklich zu liefernden Handbuches und / oder einer Dokumentation nicht getroffen, und die Lieferung einer Kurzanleitung ist ausreichend, es sei denn, dass die Parteien schriftlich weitere Spezifikationen vereinbart haben.
8.1.6.9 Über diese Gewährleistung hinaus haftet die Firma für den Zeitraum von einem Jahr ab Ablieferung der Software nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Firma nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht) verletzt wird oder ein Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt. Im Fall einer Haftung aus leichter Fahrlässigkeit wird diese Haftung auf solche Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw. typisch sind. Eine Haftung für das Fehlen der garantierten Beschaffenheit, wegen Arglist, für Personenschäden, Rechtsmängel, nach dem Produkthaftungsgesetz und dem Bundesdatenschutzgesetz bleibt unberührt.
Im Fall einer Inanspruchnahme der Firma aus Gewährleistung oder Haftung ist ein Mitverschulden des Anwenders angemessen zu berücksichtigen, insbesondere bei unzureichenden Fehlermeldungen oder unzureichender Datensicherung. Unzureichende Datensicherung liegt insbesondere dann vor, wenn der Anwender es versäumt hat, durch angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Sicherungsmaßnahmen gegen Einwirkungen von außen, insbesondere gegen Computerviren und sonstige Phänomene, die einzelne Daten oder einen gesamten Datenbestand gefährden können, Vorkehrungen zu treffen. Eine finanzielle Haftung, die über den Finanzumfang des Projektes hinausgeht, ist ausgeschlossen.

8.2 Für Fremdsoftware gilt die jeweilige Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (EULA) des Herstellers bzw. Rechteinhabers.

9. HELPDESK

9.1 Das erworbene Kontingent wird mit Erbringung der Dienstleistung im vollen 5-Minutentakt verrechnet.
9.2 Die Mitarbeiter der SundS ITS können nach eigenem Ermessen bis zu 1 Stunde ins Negative zur Fertigstellung der Arbeiten buchen.
9.3 Die Service-Level sind monatliche Abos. Diese können bis 14 Tage vor Laufzeitende gekündigt werden, anderenfalls werden diese automatisch verlängert.
9.4 Es gelten für die Reaktionszeiten der Supportlevel unsere Bürozeiten von 09.00-17.00Uhr, soweit nicht anders angegegeben. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage, sowie Feiertage in NRW. Bei Ankündigung mit mind. 3 Tagen Vorlaufzeit können, für betriebsinterne Veranstaltungen und Betriebsferien, Sonderregelungen in Kraft gesetzt werden.
9.5 Wir garantieren eine generelle Verfügbarkeit von 99% des Jahres. Fremdverschuldete Ausfälle (wie z.B. Ausfälle bei Netzbetreibern, Stromausfälle etc.), die zu Verzögerungen in der Bearbeitung und Beantwortung von Tickets führen, sind als höhere Gewalt anzusehen.
9.6 Das Helpdeskkontingent kann auf besonderen Antrag aufgelöst werden, in diesem Fall wird das bereits verbrauchte Kontingent gemäß des aktuellen Standardstundensatzes gegen gerechnet und das Restguthaben erstattet.
9.7 Wird das Helpdeskkontingent über einen Zeitraum von mehr als 24 Monate nicht genutzt verfällt es.
9.8 Reklamationen bezüglich der abgerechneten Arbeitszeit oder geleisteten Arbeiten müssen binnen 14 Tagen nach Bearbeitung schriftlich gemeldet werden.

10. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

10.1 Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung, sind gegen uns ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.
10.2 Eine Haftung für den Verlust von Daten besteht nur unter der Voraussetzung, dass Kunde mit entsprechender Sorgfalt und Häufigkeit, im mindesten einmal täglich, eine Sicherung seiner Daten durchgeführt hat. Diese Sicherung muss für eine Wiederherstellung der Daten nutzbar sein. Eine Haftung ist auf die Kosten der Wiederherstellung, der nicht verfügbaren Daten, aus einer ordnungsgemäßen und maschinenlesbaren Datensicherung beschränkt

11. TEILNICHTIGKEIT, ERFÜLLUNGSORT und GERICHTSSTAND

11.1 Sollte eine Bestimmung in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.
11.2 Die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
11.3 Im Rahmen der Auftragsabwicklung und Kundenbetreuung werden Kundendaten mittels EDV bearbeitet und gespeichert. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
11.4 Die Vertragssprache ist Deutsch.
11.5 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Hürth/Brühl, bei landesgerichtlichen Streitigkeiten das LG Köln.

Plattform der Europäischen Kommission zur Online-Streitbeilegung (OS) für Verbraucher: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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