Die seit dem 25. Mai 2018 gültige Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bringt eine Reihe von Veränderungen und neue Anforderungen für den Umgang mit personenbezogenen Daten mit sich. Die EU-DSGVO setzt auf ein Datenschutzmanagementsystem mit einem Pflichtkatalog, der die Einhaltung datenschutzrechtlicher Anforderungen frühzeitig, effektiv und schnell gewährleisten soll. Es liegt in der Verantwortung des Unternehmens, dieses System proaktiv umzusetzen. Datenschutzverletzungen können empfindliche Geldbußen (Art. 83 EU-DSGVO) und/oder Schadensersatzansprüche der betroffenen Personen (Art. 82 EU-DSGVO) nach sich ziehen.
Um das zu vermeiden, bieten wir Ihnen vier verschiedene Beratungspakete an, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse, Unternehmensgröße etc. angepasst sind und Sie zum professionellen Datenschützer machen:
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- für Einzelunternehmer & kleine Unternehmen
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