Aktuell gibt es eine Fristverlängerung bei der TSE-Integration in mehreren Bundesländern.

In allen Bundesländern außer Bremen, wurde die Frist für die TSE-Integration bis spätestens zum 31.03.2021 verlängert. Unternehmer müssen die TSE nachweislich bis zum 30.09.2020 bestellt oder in Auftrag gegeben haben.

Wichtig:
In den Bundesländern

  • Sachsen,
  • Berlin,
  • Brandenburg, sowie
  • Niedersachsen

muss der Nachweis ab Ende August 2020 vorzeigbar sein.

Bitte beachten Sie, dass die Regelungen der Bundesländer unterschiedlich sind.
Bei Fragen stehen wie Ihnen gerne zur Verfügung!

Drucker mit TSE oder TSE Upgrade Kits finden Sie in unserem POS Bereich.

 

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